Keime in öffentlichen Gebäuden

Hier finden Sie einen Artikel zur Trinkwasserhygiene in öffentlichen Gebäuden:

Welt Artikel zum Thema Trinkwasserhygiene

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Gebäudesanierung

Hier finden Sie einen interessanten Artikel zum Thema Gebäudesanierung:

Gebäudesanierung: Gut fürs Klima, schlecht fürs Portemonnaie

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Legionellen und Trinkwasserverordnung

Ab dem 1.11.2011 wird eine Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft treten, die Hauseigentümer für die Güte des Trinkwassers in ihren Häusern verantwortlich macht.

Was bedeutet dieses in Bezug auf die Bekämpfung von Legionellen?
- Es muss dokumentiert werden, dass das Trinkwasser einmal in der Woche auf über 60 grad hochgeheizt wird, damit die Legionellen abgetötet werden.
- Einmal im Jahr muss nachgewiesen werden, dass die Anzahl von Legionellen eine bestimmte Menge nicht uebersteigt.

Für wen gilt dieses Gesetz?
- alle Hausbesitzer
- für Trinkwasseranlagen mit Speichern grösser 400 Litern

Wie helfen wir Ihnen, diese Anforderungen zu erfüllen?
- wir bieten Ihnen einen Wartungsvertrag an, bei dem wir regelmässige Wasserproben nehmen, und diese durch ein namhaftes Institut untersuchen lassen. Im Rahmen dieses Besuches wird auch das Thermometer ausgelesen.
- Die Untersuchungsergebnisse lassen wir ihnen wahlweise per Mail, zum Nachlesen in einem geschützten Bereich unserer Internetseite oder auf einer gebrannten CD zu kommen.

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Trinkwasserverordnung und Legionellen

Hier finden Sie jetzt einige Fakten zu der neuen Trinkwasserverordnung:

  1. Die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung tritt ab 1.11.2011 in Kraft
  2. Zukünftig sind Trinkwasseranlagen gesetzlich nach § 14 Abs. 1 untersuchungspflichtig
  3. Besitzer der Trinkwasserinstallation sowie auch der Vermieter sind verpflichtet, das abgegebene Wasser, auch am Auslauf der Wasserhähne des Mieters, jährlich auf Legionellen und andere Keime untersuchen zu lassen
  4. Die Untersuchung ist nach allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen (DVGW-Arbeitsblatt W551)
  5. zweckmäßig ist diese Verordnung, sowohl auf Mieter-Wohneinheiten, als auch auch gewerbliche Anlagen auszudehnen
  6. Die Verordnung gilt ab einem Speicher-Warmwasservolumen von 400 ltr., oder mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle
  7. Dieses gilt nur für Anlagen mit Dusche oder anderen Anlagen, in denen es zur Vernebelung von Trinkwasser kommt.
  8. Eine wichtige Anmerkung hierzu: das Trinken von Warmwasser ist risikolos. Das Einatmen ist gefährlich. Die Risikoorgane sind die Atemwege und die Lunge
  9. Der Zeitraum der wiederkehrenden Prüfung ist vorerst 1 x jährlich
  10. Im Falle der Legionellenkontamination kann die Brauchwasseranlage mit 70° heissem Wasser thermisch desinfiziert werden.
  11. Wird diese Verordnung nicht beachtet, stehen Sie – dramatisch ausgedrückt – mit einem Bein im Gefängnis, wenn Erkrankungen durch Wasser auftritt, das mit Legionellen belastet ist.
  12. gern kontrollieren und überprüfen wir Ihre Warmwassseranlage entsprechend der Verordnung und erstellen Ihnen ein Wartungsangebot

Wünschen Sie weitere Informationen?
Rufen Sie uns an, und verlangen Sie Herrn Keckstein unter 040 66 95 52-0
oder schreiben Sie eine Mail an: info at em-hh.de

P.S. Wussten Sie schon? Vermieter sind seit dem 1.12.2010 für die Sanierung von Bleirohren in der Warmwasserversorgungsanlage (Sanierung-Auswechslung) verantwortlich.
Auch hier können wir Ihnen helfen.

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Mit den neuen Grohe EcoJoy Produkten können Sie bis zu 70% Wasser sparen.

Etwa 68 % des jährlichen verbrauchten Wassers im Haushalt entfallen auf das Badezimmer.
Wassersparende Sanitärprodukte eignen sich somit hervorragend bei der Reduzierung des Wasserverbrauchs.
Unser reichhaltiges Sortiment an GROHE EcoJoy® Produkten bieten hohe Wasser- und Energieeffizienz. Von Waschtisch-Armaturen über Brausen bis zu 2-Mengen-Spülungen wurden die Produkte so entwickelt,  dass sie sämtliche Anforderungen erfüllen – für alle Budgets und Einrichtungsstile sowie über alle Gebäudetypen hinweg; sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich.
Und mit Produkten, die mitunter bis zu 70 % weniger Wasser verbrauchen, fördert GROHE EcoJoy® gleichzeitig den verantwortungsbewussten Umgang mit natürlichen Ressourcen und die Senkung der Kosten bei Ihren Kunden.
Hier finden Sie einige Beispiele für Einsparpotentiale:

Fünf gute Gründe für GROHE EcoJoy:

  • Sparen Sie Wasser
  • Sparen Sie Energie
  • Sparen Sie Geld
  • Perfekt aufeinander abgestimmt
  • Design in Perfektion

Hier finden Sie mehr Informationen:
http://www.grohe.de/p/22_26629.html

Für weitere Fragen oder Angebote wenden Sie sich an unsere Sanitärabteilung. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

Peter Meier

(Quelle: Grohe Newsletter vom 1.7.2011)

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Legionellen – Neue Trinkwasserverordnung am 1.11.2011

Ab 1.11.2011 tritt eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft.

Das bedeutet, dass Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften für die Bekämpfung von Legionellen in dem Trinkwassersystem verantwortlich sind.

Zur Zeit arbeiten wir an einer – für Sie – optimalen Lösung,

Registrieren Sie sich hier, oder schreiben Sie eine kurze Mail an info(at)em-hh.de damit wir Sie auf dem Laufenden halten können

Weitere Infos folgen kurzfristig.

Peter Meier

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Peter Meier

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